Handels- und Gesellschaftsrecht

Sachgebiete:

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst insb. das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte, sowie das Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Bei Gründung eines Unternehmens wird bereits zu überlegen sein, in welcher Rechtsform dieses zu betreiben ist. Ob es sich nun um ein Unternehmen handelt, das als GbR, als GmbH, als KG oder OHG betrieben wird: ein Gesellschaftsvertrag sollte nicht ohne vorherige Überprüfung abgeschlossen werden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für die Erstellung individueller Verträge gern zur Verfügung.
Hinzu treten die vielfältigen Probleme, die beim Betrieb eines Handelsunternehmens oder einer Gesellschaft auftreten können. Weitere Problembereiche entstehen im Bereich der Umwandlungen oder auch im Rahmen der Abwicklung von Unternehmungen.
Die Mandate werden durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Sticherling sowie Herrn Rechtsanwalt Dieter Simon bearbeitet.