Jagdrecht

Sachgebiete:

Jagdrecht

Das Jagdrecht umfasst Rechtsnormen aus dem Bundesjagdgesetz sowie den Jagdgesetzen der Länder. Dazu kommen zahlreiche Rechtsverordnungen, die das Jagdrecht weiter ausgestalten. Zu dem Gebiet gehört aber auch das Jagdpachtrecht und das Waffenrecht.
Die Jagdbezirke sind - abgesehen von den Eigenjagdbezirken - in der Obhut von Jagdgenossenschaften. Diese stellen Körperschaften des öffentlichen Rechts dar. Die Verhältnisse der Jagdgenossen untereinander und im Verhältnis zum Jagdpächter sind ebenfalls Gegenstand anwaltlicher Beratung und Tätigkeit. In diesem Zusammenhang sind auch Streitigkeiten um Wildschäden von großer praktischer Relevanz.
Jagdrechtliche Mandate werden durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Sticherling bearbeitet. Herr Rechtsanwalt Dr. Sticherling ist selbst praktizierender Jäger.