Verbraucherinsolvenzrecht

Sachgebiete:

Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzrecht

Mit Erfolg aus der Schuldenkrise: Rechtsanwalt Matthias Zander bietet Schuldnerberatung und Rechtshilfe bei Gläubigervergleich und Verbraucherinsolvenz in unserer Kanzlei an.
Sind Sie durch widrige Umstände unverschuldet in eine Schuldenkrise geraten, bietet unsere erfahrene Anwaltskanzlei, insbesondere Herr Rechtsanwalt Matthias Zander, die Beratung und Rechtshilfe für Schuldner bei Gläubigervergleich und Verbraucherinsolvenz an. Um eine Lösung aus der Schuldenkrise zu finden, müssen Sie nicht lange auf einen ersten Termin warten, wie dies oft bei Schuldnerberatungsstellen der Fall ist. Vereinbaren Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Matthias Zander in unserer Kanzlei.
Mit dem im Jahr 2001 eingeführten Verbraucherinsolvenzverfahren haben redliche Schuldner, die aus eigener Kraft wohl keine Schuldenfreiheit mehr erlangen könnten, die Gelegenheit, nach Ablauf einer sog. Wohlverhaltensperiode einen schuldenfreien neuen Anfang zu machen. Mit diesem Verfahren haben Privathaushalte und Kleinunternehmer, die eine ähnliche Verschuldungsstruktur aufweisen wie ein Verbraucher, die Möglichkeit, ihre Schuldenfreiheit wieder zu erlangen.
Wenn Sie aufgrund Ihrer hohen Schulden zahlungsunfähig sind oder sich für die nächste Zeit eine Zahlungsunfähigkeit abzeichnet, sollten Sie sich dazu entscheiden, ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. Bereits bei dem erforderlichen außergerichtlichen Einigungsversuch kann unter Umständen eine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden. Nachdem wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Schuldenproblem erörtert und alle Verbindlichkeiten festgestellt haben, schreiben wir für Sie nochmals alle Gläubiger an und machen einen Vergleichsvorschlag, den wir mit Ihnen vorher abgesprochen haben. Der Vorschlag kann sogar sein, dass den Gläubigern nichts angeboten wird (der sog. Nullplan). Wenn Vergleichsmöglichkeiten bestehen, werden wir mit den einzelnen Gläubigern darüber verhandeln. Sind die Gläubiger mit Ihrem Vergleichsvorschlag einverstanden, werden wir dann in Ihrem Namen mit allen Gläubigern die Vergleichsvereinbarung abschließen. Geregelt wird die Höhe der Ratenzahlung und dass Sie nach sechs Jahren schuldenfrei sind. Sollte kein Vergleich zustande kommen, können Sie dann den Antrag auf Verbraucherinsolvenz und den Antrag auf Restschuldbefreiung beim Amtsgericht stellen. Vorher erhalten Sie von uns die nötige Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch, die dem Insolvenzantrag beizufügen ist. Unsere außergerichtliche Tätigkeit ist damit abgeschlossen.
Wenn Sie es wünschen, sind wir für Sie auch bei gerichtlichen Schuldenbereinigung tätig, wobei aber insoweit in der Regel keine Prozesskostenhilfe gewährt wird. Unsere Gebühren sind Vereinbarungssache.
Nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs bereitet unsere Kanzlei den Antrag auf Verbraucherinsolvenz und den Antrag auf Restschuldbefreiung für Sie vor. Sie müssen danach noch Ihre Angaben vervollständigen, unterschreiben und den Antrag beim Amtsgericht einreichen. Das Amtsgericht leitet das Insolvenzverfahren ein und bestellt für Sie den Treuhänder. Jetzt dürfen die Gläubiger bei Ihnen nicht mehr weiter pfänden lassen oder eidesstattliche Versicherungen von Ihnen verlangen. Die Gläubiger dürfen sich nur noch an Ihren Treuhänder wenden.
Nach sechs Jahren spricht das Amtsgericht bei Wohlverhalten die Restschuldbefreiung aus: Ihre früheren Schulden sind erloschen.
Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben ( z.B. bei ALG II) oder Ihnen wegen Pfändungen nur ein Existenzminimum bleibt, erhalten Sie auf Ihren Antrag hin von dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Mit dem Berechtigungsschein hat der Anwalt die Möglichkeit, die Angelegenheit mit dem Amtsgericht abzurechnen. Für Sie ist die gesamte Rechtshilfe und Beratung bei Vorliegen eines Berechtigungsscheines dann in der Regel kostenlos - abgesehen von einer Schutzgebühr von 10 €. Wenn Sie keinen Berechtigungsschein einreichen können oder wollen, wird Ihnen durch unsere Kanzlei für die außergerichtlichen Tätigkeit und Beratungsleistungen eine pauschale Gebühr von 650,00 € zzgl. Auslagen und Mwst. berechnet.
Was müssen Sie selbst tun? Im Rahmen der Beratung wird gemeinsam die Strategie festgelegt und nimmt unsere erfahrene Anwaltskanzlei Ihnen im wesentlichen die eigentliche Arbeit zur Lösung aus der Schuldenkrise ab. Sie müssen nur zuarbeiten, indem Sie uns alle Gläubiger mit Adresse, Höhe und Art der Forderung mitteilen. Zudem sind persönliche Angaben - insbesondere zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen notwendig. Bis zum erfolgreichen Gläubigervergleich oder bis zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann es ca. 3 Monate dauern. Die genaue Dauer hängt jedoch stets von dem jeweiligen Einzelfall ab.
Schuldnerberatung und Beratungen auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenz führt Herr Rechtsanwalt Matthias Zander durch.