Notare

Christian Sticherling     ·     Dieter Simon
  - Rechtsanwälte und Notare -


Die in der Kanzlei tätigen Notare üben ihr Amt seit dem Jahre 1981 aus und stehen Ihnen bei allen beurkundungspflichtigen Angelegenheiten zur Verfügung.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind die Notare unabhängige und unparteiische Berater aller Beteiligten. Die von ihnen beurkundeten Rechtsgeschäfte betreffen unter anderem:


  • Immobiliengeschäfte (Grundstückskaufverträge, Schenkungen, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden)
  • familienrechtliche Vereinbarungen (Eheverträge, Partnerverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen)
  • erbrechtliche Verfügungen (Testament, Erbvertrag etc.)
  • gesellschaftsrechtliche Handlungen (Gründung oder Gestaltung einer Gesellschaft, Handelsregistereintragung etc.)
  • Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten


Über das öffentliche Amt der Notare können Sie sich ausführlich auf den Seiten der Bundesnotarkammer informieren.