Christian
Sticherling
· Dieter Simon
- Rechtsanwälte und Notare -
Die in der Kanzlei tätigen Notare üben ihr Amt seit dem
Jahre 1981 aus und stehen Ihnen bei allen
beurkundungspflichtigen Angelegenheiten zur Verfügung.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind die Notare unabhängige und
unparteiische Berater aller Beteiligten. Die von ihnen
beurkundeten Rechtsgeschäfte betreffen unter anderem:
- Immobiliengeschäfte (Grundstückskaufverträge, Schenkungen, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden)
- familienrechtliche Vereinbarungen (Eheverträge, Partnerverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen)
- erbrechtliche Verfügungen (Testament, Erbvertrag etc.)
- gesellschaftsrechtliche Handlungen (Gründung oder Gestaltung einer Gesellschaft, Handelsregistereintragung etc.)
- Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten
Über das öffentliche Amt der Notare können Sie sich ausführlich auf den Seiten der Bundesnotarkammer informieren.